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| Juniorabzeichen |
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Hinweise zur Einführung Juniorabzeichens zum 01.01.2006
Um Kindern möglichst frühzeitig die Möglichkeit zu geben, ihr Können einer Öffentlichkeit vorzustellen und dem natürlichen Wunsch vorzuspielen zu entsprechen, führt der Nordbayerische Musikbund e. V. (NBMB) in Zusammenarbeit mit der Nordbayerischen Bläserjugend e. V. (NBBJ) das "Juniorabzeichen“ ein.
Es soll die Kinder an Art und Umfang der Leistungsprüfungen heranführen, ohne die besondere Situation einer Prüfung in einer ungewohnten Umgebung zu beinhalten. Die Kinder sollen so zum Üben motiviert werden und ein Abzeichen erhalten, das sie in die große Blasmusikfamilie aufnimmt. Gleichzeitig erfolgt über dieses Vorspiel eine Leistungskontrolle der erfolgreichen frühinstrumentalen Ausbildung.
Diese Prüfungsvorgaben halten sich eng an die Prüfungsordnung für die instrumentalen Leistungsprüfungen D1, D2 und D3 des Bayerischen Musikbundes vom 25. Juni 1996.
Anmeldung:
Der Musikverein meldet die Prüfung bei der Nordbayerischen Bläserjugend e.V. an. Bei der Meldung sind anzugeben:
- Die Namen der Prüfer vor Ort
- Die Anzahl der gewünschten Abzeichen und Urkunden (Kostenträger ist der Musikverein)
- Eine Erklärung, dass die Prüfung nach den Richtlinien des NBMB erfolgt.
Rückmeldung:
Nach der Prüfung erfolgt eine Rückmeldung an die Nordbayerische Bläserjugend:
- Namensliste und Ergebnisse der Prüfung
- Eventuell überzählige Abzeichen und Urkunden werden zurückgegeben.
Die Nordbayerische Bläserjugend wird eine Statistik über die Ergebnisse der Prüfungen und die Anzahl der ausgehändigten Juniorabzeichen führen.
Qualifikation "Zulassung für die Abnahme des Juniorabzeichens":
Der Juniorprüfer ist für die ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsordnung vor Ort zuständig. Hierzu gehören u.a. folgende Aufgaben: zeitliche und inhaltliche Vorbereitung der Juniorprüfung, Information und Einweisung der Ausbilder, Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern, Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung und Organisation des Theorieunterrichtes, An- und Rückmeldeprocedere, zeitliche Disposition der Juniorprüfung. Eine Mindestqualifikation für den Juniorprüfer ist nicht mehr erforderlich, die Qualifikation der Fachprüfer wurde weiterhin mit mindestens C3, C2, D3 oder Musik-Diplom festgelegt.
Die Qualifikation zum Juniorprüfer wird in halbtägigen Seminaren der Nordbayerischen Bläserjugend erworben. Ist vor Ort kein solcher Prüfer, kann der Verein beim NBMB/bei der NBBJ einen Prüfer auf eigene Kosten anfordern. Die Kosten für die Prüfung und die Prüfer sind in jedem Falle vom ausrichtenden Musikverein zu tragen, ebenso die Kosten für das Abzeichen.
Qualifizierungsmaßnahmen für Juniorprüfer finden jährlich statt. Nähere Informationen hierzu erfahren Sie rechtzeitig durch unseren Newsletter oder auf diesen Internetseiten
Weitere Informationen sind über die Nordbayerische Bläserjugend telefonisch unter 09367/988 689-5 oder über Email (info@blaeserjugend.de) erhältlich.
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