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Gute Grün­de für eine ei­ge­ne Ver­eins­ju­gend­lei­tung

Vielleicht habt ihr euch schon mal gefragt, warum es von Vorteil sein könnte, eine eigene Bläserjugend im Verein aufzubauen. Lohnt sich der Aufwand wirklich für einen Verein oder sind nicht ohnehin schon Kinder und Jugendliche im Verein? Ist da dann eine eigene Unterorganisation überhaupt nötig?
Wir sagen ganz klar „ja!“ und erklären auch warum:

Attraktivität steigern
Zentrale Aufgabe einer Jugendleitung ist sicherlich die Planung und Durchführung von Veranstaltungen – so entsteht neben dem musikalischen Bereich ein facettenreiches Programm für Kinder und Jugendliche. Diese werden durch den „Spaßfaktor“ stärker an den Verein gebunden. Weiterhin steigt durch eine vielseitige Jugendarbeit das Ansehen des gesamten Vereins. Der Verein wird so zunehmend auch für Familien interessanter, da jeder sich dort betätigen kann. Außerdem wird durch die Jugendarbeit auch das Angebot und Programm des Vereins umfangreicher und spricht ein breiteres Publikum an.

Zukunft sichern und Verantwortung übertragen
Indem junge Menschen schon früh Verantwortung als Jugendleiter:in übernehmen, identifizieren sie sich viel mehr mit dem Verein und sind so auch eher bereit später einmal weitere Vereinsfunktionen zu übernehmen. Gerade in der heutigen Zeit ist es von Bedeutung, junge Menschen auch in den Übergangsphasen von Schule, Studium und Beruf an den Verein zu binden. Und das geht nur, wenn sie bestimmte Aufgaben im Verein übernehmen können. Weiterhin kann die Bläserjugend dazu beitragen, Nachwuchs für den Verein zu gewinnen – vielfältige Angebote sind auch für „neue“ Kinder und Jugendliche interessant.

Belange der Jugend berücksichtigen
Durch eine eigene Bläserjugend können die Interessen der jungen Menschen vertreten und in den Verein getragen werden. Die jungen Musiker:innen merken, dass ihre Wünsche ernst genommen werden und bereichern den Verein durch ihre Ideen.

Vernetzung der Bläserjugenden auf Kreisebene
Oftmals können Vereine alleine keine eigenständigen Veranstaltungen in der Jugendarbeit durchführen, da schlichtweg die jungen Menschen fehlen. Dennoch sollte auch mit wenigen jungen Musiker:innen eine Bläserjugend gegründet werden – denn diese können sich auf Kreisebene mit anderen Bläserjugenden vernetzen und gemeinsam Aktionen durchführen. Das bringt die Vereine in der Region näher und man kann von den Erfahrungen profitieren.

Zuschüsse von Kreisjugendringen abrufen
Für Veranstaltungen, Fahrten, Jugendbegegnungen, Freizeiten uvm. können Zuschüsse vom Kreisjugendring abgerufen werden. Die Kosten für die Aktionen der Jugend müssen also nicht automatisch ausschließlich vom Verein getragen werden. Zusätzlich können z.B. noch anteilige Zuschüsse für Arbeitsmaterial (Spielesammlungen, Beamer usw.) beantragt werden, sofern dieses ausschließlich für die Jugendarbeit verwendet werden.

Struk­tur einer Ver­eins­j­gu­gend­lei­tung

Nachfolgende Struktur wird durch die Satzung der Nordbayerischen Bläserjugend vorgeschlagen. Wichtig ist aber, dass im Verein überhaupt Jugendarbeit betrieben wird – auch wenn zum Beispiel noch nicht alle hier beschriebenen Ämter der Vereinsjugendleitung besetzt werden können. Unser Tipp: Fangt auch schon mit weniger Leuten an, die fehlenden Ämter können immer noch nachbesetzt werden.

Hier der Auszug aus unserer Satzung:

Vereinsjugendleitung

(1) Die Vereinsjugendleitung besteht aus:

  • Vereinsjugendleiter:in
  • stv. Vereinsjugendleiter:in
  • Vereinsjugendgeschäftsführer:in
  • Vereinsjugendschriftführer:in
  • zwei Beisitzer:innen

(2) Die Vereinsjugendleitung wird für die Dauer von zwei Jahren durch Mehrheitsbeschluss gewählt.

(3) Aufgaben der Vereinsjugendleitung sind:

  • Durchführung von regelmäßigen Gruppenstunden und Aktionen, insbesondere im Bereich der außermusikalischen Jugendarbeit
  • Ausführung der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung
  • Ständiger Austausch mit der Kreisjugendleitung
  • Rechenschaftsbericht gegenüber der Vereinsjugendversammlung über die geleistete Arbeit und die Verwendung der Mittel.

Vereinsjugendversammlung
(1) Die Vereinsjugendversammlung setzt sich aus der Vereinsjugendleitung und den jungen Menschen (Definition siehe §1 Abs.2 Satzung der Nordbayerischen Bläserjugend) des örtlichen Musikvereins zusammen. 

(2) Sie tagt mindestens einmal im Jahr.

(3) Aufgaben der Vereinsjugendversammlung:

  • Festlegen der Aktivitäten bzw. Arbeitsvorhaben der Vereinsjugendgruppe
  • Entgegennahme des Berichtes der Vereinsjugendleitung
  • Entlastung und Wahl der Vereinsjugendleitung
  • Beschlussfassung über die Verwendung der finanziellen Mittel bzw. der Jugendkasse
  • Ausschluss von Mitgliedern
  • Wahl von zwei Kassenrevisoren.

Jetzt los­le­gen!

Ihr möchtet eine eigene Vereinsjugendleitung gründen, braucht aber noch ein paar mehr Informationen? Dann meldet euch bei uns in der Geschäftsstelle.

Fit durch unser Ju­gend­lei­ter­se­mi­nar

Jungen Musiker:nnen, die sich vorstellen können, der Vereinsjugendleitung beizutreten, bzw. die bereits Mitglied in der Vereinsjugendleitung sind, empfehlen wir, an unserem Jugendleiterseminar teilzunehmen – hier werden alle nötigen Informationen für dieses Amt vermittelt.