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Deine Ju­gend­lei­ter:in-Card

Die Jugendleiter:in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber:innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Qualifikation und Anerkennung

Die Juleica bürgt für Qualität: Jede:r Juleica-Inhaber:in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: Mindestens 34 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer:innen die Juleica besitzen.

Zudem dient die Juleica dazu, die ehrenamtliche Arbeit als Jugendleiter:in anzuerkennen. Für die Tätigkeit als Jugendleiter:in erhält man i.d.R. keinerlei finanzielle Vergütung. Als kleines Dankeschön für das ehrenamtliche Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen auf Online-Shopping-Plattformen.

Auf der Homepage der Juleica gibt es dazu eine nach Regionen sortierte Datenbank.

Wie beantrage ich eine Juleica?

Die Juleica kann ausschließlich online beantragt werden.

Wir bieten dabei zwei Möglichkeiten:

  • Die/der Jugendleiter:in beantragt die Karte über das Juleica-Portal selbst. Eine Anleitung dazu findet sich unten.
  • Die Nordbayerische Bläserjugend übernimmt die Beantragung. Bei Interesse bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle aufnehmen.

 

Voraussetzungen

Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen,

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und
  • wenn sie die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Die Juleica kann man entweder über den eigenen Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt bekommen.  

In Bayern gelten weiterhin folgende Regelungen:

  • Voraussetzung ist, dass der/die Jugendleiter:in für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
  • Die Tätigkeit muss kontinuierlich über einen längeren Zeitraum erfolgen.
  • Der/die Inhaber:in der Juleica muss eine praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgabe als Jugendleiter:in erhalten haben, die nachfolgend genannte Qualitätsstandards erfüllt. Er/sie muss in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
  • Eine berufliche Ausbildung (bspw. Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erzieher:in, Sozial-, Religionspädag:in, Pädagog:in Diakon:in, Kinder- und Heilerziehungspfleger:in), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden.
  • Der/die Inhaber:in der Juleica soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Personen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.
  • Der/die Juleica-Inhaber:in verfügt über ausreichende Kenntnisse in Erster Hilfe, d.h. es ist der Besuch einer Grundausbildung in Erster Hilfe (16 Unterrichtseinheiten) nachzuweisen. Die Absolvierung eines dementsprechenden Lehrgangs darf bei der erstmaligen Beantragung der Juleica nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Die Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen.
  • Sofern der/die Jugendleiter:in für eine Jugendorganisation tätig ist, deren Jugendarbeit in der Regel nicht mit besonderen Gefährdungslagen verbunden ist, kann der Standard „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ gemäß § 19 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) als ausreichend angesehen werden. Mit der Veränderung der Gesamtdauer der Grundausbildung Erste Hilfe durch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) sind 9 Unterrichtseinheiten Erste Hilfe ausreichend. Die Absolvierung eines dementsprechenden Lehrgangs darf bei Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
  • Die Ausbildung darf einen Umfang von 34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung) nicht unterschreiten.

Die absolvierenden Zeitstunden werden durch die vollständig abgeschlossen Jugendleiter:innen-Ausbildung der Nordbayerischen Bläserjugend erfüllt. Diese Ausbildung richtet sich nach den vorgegebene Qualitätsstandards und Inhalten, die zum Erhalt der Juleica nötig sind.